Die gesetzlichen Krankenkassen sind gezwungen, ihre Leistungen weiter einzuschränken. Es gibt jedoch einige Leistungen, die wir Ihnen weiterhin anbieten möchten. Die Preise folgen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Infektionsserologie – 7. bis 12. Schwangerschaftswoche. Zum Ausschluss oder Nachweis von abgelaufenen kindsschädigender Infektionen in der Früh-schwangerschaft.
- PAPP A, freies HCG – 11. bis 14. Schwangerschaftswoche (begleitend zum frühen Feindiagnostischen Ultraschall) Zur Risikoberechnung des Kindes am Down-Syndrom (Mongolismus)
- 3D Bilder und Film-Clips (4D-Ultrallschall)
22. bis 28. Schwangerschaftswoche. Zur Intensivierung der Kind/Eltern-Bindung und für die ersten Fotos des Babyalbums. - Abstrich auf Beta-Hämolysierende Streptokokken – ab der 35. Schwangeschaftswoche. Zum Ausschluss einer Infektionen im Geburtsweg, die beim Neugeborenen eine schwere Entzündung hervorrufen kann.